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Betriebsunfall

1. Straßenverkehrsrecht: Unfall, der sich beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges ereignet, wenn zwischen Betrieb des Fahrzeugs und Unfall ein Ursachenzusammenhang (adäquate Verursachung) besteht. Betriebsunfall begründet die Kraftfahrzeughaftung des Halters. - 2. Sozialversicherung: Vgl. Arbeitsunfall.

 

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