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Straßenverkehrsrecht

Zusammenfassende Bezeichnung für die Vorschriften, die sich auf die Rechte und Pflichten der Teilnehmer am Straßenverkehr und die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrzeugen beziehen. 1. Wichtige Rechtsgrundlagen: a) Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom 19. 12. 1952 (BGBl I 837) m. spät. Änd.: Enthält allgemeine Vorschriften über Zulassung von Kraftfahrzeugen (Betriebserlaubnis), Fahrerlaubnis sowie deren Erteilung und Entzug, eingehende Bestimmungen über die Haftpflicht des Halters und Führers von Kraftfahrzeugen (Kraftfahrzeughaftung), den Ausschluß und Umfang der Kraftfahrzeughaftung. b) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16. 11. 1970 (BGBl I 1565) m. spät. Änd.: Regelt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Sie will die Motorisierung fördern, geht vom Gedanken der Verkehrsgemeinschaft und den gleichen Pflichten aller Verkehrsteilnehmer aus, enthält die Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer untereinander und soll verkehrsfremde, den Verkehr störende Einflüsse fernhalten. - Nichtbeachtung der Vorschriften der StVO wird als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet. Daneben kann Fahrverbot verhängt werden (§ 24 StVG). c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 28. 9. 1988 (BGBl I 1793) m. spät. Änd.: Die StVZO schafft die Voraussetzungen für die Teilnahme am Verkehr. Sie enthält Vorschriften über die Zulassung zum Verkehr, das Führen von Kraftfahrzeugen und die Zulassung insbes. von Kraftfahrzeugen: Pflichtversicherung sowie eingehende Bau- und Betriebsvorschriften. - Verstöße werden nach § 24 StVG als Ordnungswidrigkeit geahndet. - 2. Verkehrsrechtliche Nebengesetze nach ihrer verkehrswirtschaftlichen Bedeutung: a) Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) i. d. F. vom 3. 11. 1993 (BGBl I 1839, 1992) m. spät. Änd. sowie zahlreiche Verordnungen, Richtlinien und Erläuterungen; Gütertarifrecht (Regelung in verschiedenen Preisverordnungen). b) Personenbeförderungsgesetz i. d. F. vom 8. 8. 1990 (BGBl I 1690) m. spät. Änd. und VO über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21. 6. 1975 (BGBl I 1573) m. spät. Änd. - 3. Weitere Gesetze: Von Bedeutung sind ferner das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. d. F. vom 19. 4. 1994 (BGBl I 854) und das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) i. d. F. vom 5. 4. 1965 (BGBl I 213) m. spät. Änd.

 

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