Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Bewertungsfreiheit

Bewertungswahlrecht. 1. Begriff des Einkommensteuerrechts für die Möglichkeit, zwischen mehreren zulässigen Wertansätzen für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung zu wählen. - 2. Bewertungsfreiheit sind insbes.: a) Möglichkeit, die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bzw. den Wert von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Betriebseröffnung in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen (§ 6 II EStG); b) Steuervergünstigungen in Form von Sonderabschreibungen i. e. S.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Bewertungseinheit
Bewertungsgesetz (BewG)

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Programmplanung | Verbundverträge | Berufsgrundsätze für Wirtschaftsprüfer | öffentliche Urkunden | Ultimogeschäft
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum