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Verbundverträge

Verträge zwischen Unternehmen der Energieversorgung, wonach Lieferungen von Energie oder Wasser über feste Versorgungswege ausschließlich einem oder mehreren Vertragspartnern zur Verfügung gestellt werden. - Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit: Vgl. Kartellrecht IX.

 

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