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Verbundsystem

I. Finanzwissenschaft: Regelungsform der Steuerertragshoheit zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im aktiven Finanzausgleich; Form des Mischsystems. Beim Verbundsystem werden die Gesamteinnahmen einer Einnahmequelle (Einzelverbund) oder mehrerer Einnahmequellen (Gesamtverbund) als Anteilsätze (Quoten) zwischen mehreren Aufgabenträgern aufgeteilt. - In der Bundesrep. D. werden nach diesem Prinzip die Gemeinschaftsteuern verteilt, z. B. die Umsatzsteuer im Verhältnis 56% : 44% auf Bund und Länder (ab 1995), die Einkommensteuer je 42,5% auf Bund und Länder, 15% auf die Gemeinden. - Vgl. auch Steuerverbund.
II. Wirtschaftsinformatik: Gesamtheit von jeweils autonom funktionsfähigen Datenverarbeitungssystemen zur permanenten oder fallweisen Übertragung gemeinsam zu bearbeitender Aufgaben (vgl. im einzelnen Computerverbund(-system)).

 

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