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Finanzwissenschaft

I. Einordnung: Teildisziplin der Volkswirtschaftslehre. Fachliche Überschneidungen gibt es mit der Betriebswirtschaftslehre, sofern sie sich mit öffentlichen Unternehmen oder z. B. mit betriebswirtschaftlicher Steuerlehre befaßt. Ähnliche Fragestellungen verbinden die Finanzwissenschaft und die Politikwissenschaften (Public-choice-Theorie, Neue Politische Ökonomie). Soziologie und Psychologie dienen als Hilfswissenschaften.
II. Entwicklung: Ursprünglich war die Finanzwissenschaft eine Lehre der ordentlichen Führung öffentlicher Haushalte. Besonders in Deutschland war diese kameralistische Ausprägung stark vertreten (Kameralistik). Obwohl Ricardo, Wicksell, Edgeworth und Pigou theoretische Arbeiten über die Besteuerung und die öffentlichen Ausgaben leisteten, beschränkte sich die Finanzwissenschaft bis ca. 1930 auf historische und institutionelle Fragen und praktische Probleme der Finanzgesetzgebung und -verwaltung. Die Rückwirkungen der Budgetpolitik (Finanzpolitik) auf die Funktionsweise der Gesamtwirtschaft blieben weitgehend unberücksichtigt. Erst die im Anschluß an Keynes entwickelten Konzeptionen der fiscal policy und der makroökonomischen Theorie (Makroökonomik) veranlaßten Forschungen auf diesem Gebiet.
III. Methoden: Die moderne Finanzwissenschaft bedient sich aller Methoden, über die die Wirtschaftstheorie heute verfügt, um die Wirkungen der staatlichen Einnahmen- und Ausgabenpolitik zu analysieren, insbes. der Instrumente der Wohlfahrtsökonomik, der Preistheorie, der Konjunkturtheorie, der Beschäftigungstheorie und der Wachstumstheorie.
IV. Untersuchungsbereich: Die Finanzwissenschaft analysiert das wirtschaftliche Handeln des Staates. - Hauptbereiche (auch andere Einteilungen sind möglich bzw. finden sich in allgemeinen Lehrbüchern der F.): 1. Ökonomische Theorie der öffentlichen Haushalte (positive Theorie der F.): Sie liefert systematische Aussagen über Funktionsweise des öffentlichen Sektors, Zielsetzungen der Budgetpolitik, institutionelle und funktionelle Regelungen (Finanzausgleich, Haushaltsaufstellung, Einnahmen- und Ausgabenpolitik). Der historische Untersuchungsgegenstand der Finanzwissenschaft findet hier noch am ehesten Beachtung. - 2. Probleme der Budgetbestimmung (normative Theorie der F.): Die Finanzwissenschaft geht von einem durch die gesellschaftliche Struktur und die politischen Entscheidungsinstanzen gesetzten Zielsystem aus und untersucht, wie das optimale Budget gestaltet sein soll. Das Zentralproblem ist, wie eine optimale Aufteilung der Produktivkräfte und eine gerechte Einkommensverteilung erreicht werden kann, d. h. welche spezifischen öffentlichen Bedürfnisse befriedigt werden sollen und wer dafür zu zahlen hat. Die Theorie der öffentlichen Verschuldung (öffentliche Kreditaufnahme, Finanztheorie VII) ist damit ebenfalls in diesem Komplex enthalten. - 3. Wirkungen der Budgetpolitik: Die Inzidenz der budgetpolitischen Maßnahmen auf mikroökonomischer Basis (Reaktion der Unternehmer und Haushalte auf Veränderungen von Steuern und Staatsausgaben) und deren Einkommensverteilungswirkungen (mikro- und makroökonomische Steuerüberwälzung) steht hier im Mittelpunkt der Untersuchungen (Budgetinzidenz, Steuerinzidenz). Darunter fallen auch konjunktur- oder wachstumspolitisch motivierte Analysen der Staatstätigkeit (Fiskalpolitik). - Vgl. auch Finanzpolitik, Finanztheorie.

 

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