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Börsenschiedsgericht

eine meist aus Mitgliedern des Börsenvorstands gebildete schiedsrichterliche Kommission zur Schlichtung von Streitigkeiten geschäftlicher Art. Börsenschiedsgericht sind Schiedsgerichte i. S. v. § 1025 ZPO; sie unterliegen daher nur bzgl. des Geschäftsganges, nicht bzgl. ihrer richterlichen Entscheidung der Aufsicht der zuständigen Landesbehörde.

 

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