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Brutto für netto (bfn)

Handelsklausel in Kaufverträgen, nach der der Kaufpreis entgegen § 380 HGB ohne Abzug der Tara (Verpackungsgewicht) vom Bruttogewicht der Ware zu berechnen ist, d. h. der Preis versteht sich für das Gewicht der Ware einschl. Verpackung.

 

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