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Bundestarifordnung Gas

Grundlage der Tarifstruktur für die Gasversorgung. Die Bundestarifordnung Gas G. verlangt, daß die Gasversorgungsunternehmen als allgemeine Tarife mindestens einen Kleinverbrauchs- und einen Grundpreistarif bilden und öffentlich bekanntgeben. Keine preisrechtliche Bindung der Tarife; die Preise unterliegen jedoch der Mißbrauchsaufsicht der Kartellbehörden. - Vgl. auch Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

 

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