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Bundeszuschuß

zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung aus allgemeinen Steuermitteln gezahlter Zuschuß des Bundes. Neben den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtigste Einnahmequelle der Rentenversicherung. Rechtfertigung findet der Bundeszuschuß v. a. durch die Übertragung von allgemeinen sozialen Aufgaben auf die Rentenversicherung, denen keine Beitragseinnahmen gegenüberstehen, sog. Fremdleistungen (z. Bundeszuschuß Anrechnung von Ausbildungszeiten, Ersatzzeiten, Zahlung von Fremdrenten). - Der Bundeszuschuß ändert sich in Zukunft entsprechend der Bruttolohn- und Bruttogehaltssummen § 213 SGB VI).

 

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