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Debitorenwagnis

kalkulatorisches Wagnis (Wagnisse), durch dessen Verrechnung der Betrieb eine Selbstversicherung gegen das nicht fremdversicherte Risiko von Forderungsausfällen erreicht. Die nach Erfahrungssätzen gebildeten D.-Kosten werden zumeist den Finanzierungskosten zugeschlagen. - Vgl. auch Delkredere.

 

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