Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Deckungsfähigkeit

Ausnahme vom Haushaltsgrundsatz der qualitativen Spezialität (Haushaltsgrundsätze 6 a). Sachverwandte Haushaltstitel können im Haushaltsplan als einseitig oder gegenseitig deckungsfähig erklärt werden, d. h. die üblicherweise verbotene Übertragung von Haushaltsmitteln von einem Titel auf einen anderen wird ausnahmsweise gestattet.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
deckungsfähige Wertpapiere
Deckungsgeschäft

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Inhaberaktie | Bodensonderung | Schadensreserven | Erfahrungsgut | Bilanzverlust
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum