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direkte Finanzhilfen

Form von Subventionen, durch die dem begünstigten Unternehmen für bestimmte Aufwendungen, z. B. Investitions-, Personal- oder auch Sachkosten, aus Mitteln öffentlicher Haushalte eine (teilweise) Kostenerstattung gewährt wird. Vgl. allgemein Wirtschaftsförderung 5. - Beispiele Investitionsförderung, Forschungs- und Entwicklungs-Förderung.

 

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