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ECE-Lieferbedingungen

einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, von der ECE entwickelte Bedingungen bzgl. Maschinen, Anlagen und langlebiger Konsumgüter; annähernd weltweit anerkannt. Die (analoge) Anwendung auf andere Warenarten ist möglich, v. a. bei Serienerzeugnissen. - Zu unterscheiden sind zwei Fassungen, West- und Ostfassung, da Staatshandelsländer Streik nicht als höhere Gewalt, sondern als unternehmerisches Risiko mit der Konsequenz einer Nicht-Befreiung von Leistungspflichten ansahen. - Inhalt: a) ECE-Lieferbedingungen in West- und Ostfassung: Allgemeine Lieferbedingungen für den Export von Maschinen und Anlagen mit der "Anlage der deutschen metallverarbeitenden Industrie" und der "Preisberichtigung". - b) ECE-Liefer- und Montagebedingungen in West- und Ostfassung: Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen für den Import und Export von Maschinen und Anlagen mit der "Anlage der deutschen metallverarbeitenden Industrie" und der "Preisberichtigung". - c) ECE-Zusatzbestimmungen für die Überwachung der Montage von Maschinen und Anlagen im Ausland in West- und Ostfassung. - d) ECE-Lieferbedingungen für langlebige Konsumgüter: Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Import und Export von langlebigen Konsumgütern und anderen Serienerzeugnissen der metallverarbeitenden Industrie.

 

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