Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Eigenunfallversicherung

Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung in eigener Zuständigkeit für die bei Bund, Ländern und Gemeinden Beschäftigten und für besondere, im Gesetz aufgezählte Tätigkeiten. Die mit der Durchführung der Eigenunfallversicherung im einzelnen betrauten Einrichtungen haben Rechtsfähigkeit und eigene Selbstverwaltungsorgane; sie führen die Bezeichnung Gebietskörperschaft mit dem Zusatz "Eigenunfallversicherung" oder die Bezeichnung "Ausführungsbehörde für Unfallversicherung", ergänzt durch Zusätze zur Kennzeichnung des besonderen Arbeitsgebiets. - Durchführung der Eigenunfallversicherung bei Gemeinden und Gemeindeverbänden: Vgl. Gemeindeunfallversicherungsverband.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Eigenumsatz
Eigenverantwortlichkeit

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Effektenabteilung | Minoritätsrechte | berufliche Bildung | Hauptabschlußübersicht (HAÜ) | Unternehmen
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum