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Eintragungsbewilligung

vielfach wesentliches, aber auch ausreichendes Erfordernis für eine Eintragung im Grundbuch. Das Grundbuchamt soll eine Eintragung (Belastung) nur vornehmen, wenn der davon Betroffene (meist der Grundstückseigentümer) damit einverstanden ist und dies dem Grundbuchamt gegenüber durch Eintragungsbewilligung zum Ausdruck gebracht hat. Die Eintragungsbewilligung bedarf der öffentlichen Beglaubigung.

 

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