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Einzel-Arbeitsvertrag

einzelner zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelter Arbeitsvertrag. Im Einzel-Arbeitsvertrag ist notwendig geregelt, daß der Arbeitnehmer eingestellt wird, wann er eingestellt wird und als was er eingestellt wird. Der Umfang gegenseitiger Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis ergibt sich aus den arbeitsrechtlichen Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, auch aus vertraglichen Einheitsregelungen. Im Einzel-Arbeitsvertrag sind oft zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers (z. B. Gratifikationen, Prämien, Zulagen) geregelt.

 

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