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Entscheidungstabelle

decision table. 1. Begriff: (Eindeutige) Darstellungsform von Sachverhalten, bei denen in Abhängigkeit von Bedingungen verschiedene Aktionen zur Ausführung kommen sollen. Entscheidungstabelle sind einfach aufzustellen, zwingen zur Vollständigkeit, können leicht geändert bzw. erweitert werden und machen jeden zu behandelnden Fall optisch als solchen erkennbar. - 2. Aufbau: Zweidimensionales Schema, horizontal in Bedingungs- und Aktionsteil, vertikal in Text- und Anzeigerteil gegliedert. a) Bedingungsteil: Enthält im Textteil die Formulierung der einzelnen Bedingungen (Bi); im Anzeigerteil mögliche Kombinationen einfacher Bedingungen, Bedingungsanzeiger sind JA = Y, NEIN = N, - = Egal. - b) Aktionsteil: enthält im Textteil die Beschreibung der einzelnen Aktionen (Aj); im Anzeigerteil mögliche Kombinationen einzelner Aktionen, Aktionsanzeiger (x = auszuführende Aktionen). - 3. Die Verknüpfung erfolgt spaltenweise durch Entscheidungsregeln (Rj), die die für diese Bedingungskombination auszuführende(n) Aktion(en) anzeigen. - 4. Ausprägungsformen: a) Standard-Entscheidungstabelle (limited entry decision tables): E., die nur die Aussagen Y = trifft zu und N = trifft nicht zu enthalten; aufgrund des Binärcharakters am häufigsten benutzt. - b) Erweiterte E.: Entscheidungstabelle mit ausgedehnteren Möglichkeiten der Bedienungs- und Aktionsanzeiger; es dürfen auch verbale Aussagen im Bedingungs- und Aktionsanzeiger stehen. - c) Gemischte E.: Entscheidungstabelle mit Elementen beider Formen. - 5. Anwendungsmöglichkeiten: U. a. als Hilfsmittel bei der Programmentwicklung (Überführung von Entscheidungstabelle ist. z. T. mit Hilfe von Programmgeneratoren möglich), Programmdokumentation und -wartung; zur Darstellung komplexer Sachverhalte, z. B. in Gesetzestexten, Dienstanweisungen und Platzbuchungssystemen.

 

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