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Existenzgründungsförderung

Maßnahmen der Wirtschaftsförderung, die Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen oder bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit geben. Teils spezielle Fördermaßnahmen für bestimmte Unternehmens- oder Personengruppen, z. B. technologieorientierte Unternehmensgründungen. In der Bundesrep. D. gibt es auf Bundes- wie auch auf Landesebene verschiedene Programme zur Existenzgründungsförderung a) ERP-Existenzgründungsprogramm: Zinsgünstige, langfristige Existenzgründungsdarlehen. - b) Eigenkapitalhilfeprogramm: Sehr langfristige, niedrig verzinsliche Darlehen. Die Eigenkapitalhilfe ist nach Ablauf von 10 Jahren über einen Zeitraum von weiteren 10 Jahren zu tilgen. - c) Bürgschaften von Bürgschaftsbanken (Kreditgarantiegemeinschaften), die wiederum teilweise durch den Bund oder Bundesländer abgesichert sind. - d) Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen. - e) Neben diesen speziellen Existenzgründungsförderung können grundsätzlich auch andere Fördermaßnahmen (vgl. Investitionsförderung) für Existenzgründungen in Frage kommen. - Vgl. auch Startkapital.

 

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