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Familienlohn

Bezeichnung für die Bemessung des Arbeitsentgeltes unter Berücksichtigung der Kopfzahl und des Alters der Familienmitglieder eines Arbeitnehmers; Sonderform des Soziallohns. Der Familienlohn steht damit im Widerspruch zum Leistungslohn; heute nicht mehr gebräuchlich. - Vgl. auch Bedürfnislohn.

 

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