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fixe Ausgaben

von der jeweils betrachteten Einflußgröße (z. B. Bestellmenge, räumlich-zeitliche Inanspruchnahme eines gemieteten Lagerraums, Laufzeit eines Vertrags) unabhängige Höhe von Ausgaben (einschl. Zahlungsverpflichtungen) oder Teilen davon. Führen stets zu fixen Kosten bzw. Gemeinkosten bei der Verwendung oder Nutzung der mit f. A. beschafften Gütereinheiten. - Vgl. auch Ausgabenverbundenheit, Disponierbarkeit.

 

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