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Großhandelskontenrahmen

ein für die Zwecke des Groß- und Außenhandels spezialisierter Kontenrahmen (vgl. Abb.). Der nach Änderung des HGB neu geordnete Kontenrahmen ist im Gegensatz zu anderen (vgl. z. B. Industriekontenrahmen, Einzelhandelskontenrahmen) nur teilweise nach dem Abschlußgliederungsprinzip aufgebaut. Mit den Klassen 3 (Wareneinkauf) und 8 (Warenverkauf) wurde das Prozeßgliederungsprinzip beibehalten, die Kontenklassen 5 und 6 ermöglichen eine integrierte Kostenrechnung (Einsystem), die in der Praxis aber kaum buchungstechnisch durchgeführt wird. Bei den Warenkonten wird zwischen Wareneinkaufskonten (Gruppe 30-38) und Warenbestandskonten (Gruppe 39) unterschieden. Die Wareneinkaufskonten werden als Aufwandskonten geführt. Diese Trennung des Wareneinkaufskontos in ein Warenbestandskonto und ein Warenaufwandskonto stellt nur scheinbar eine Trennung gemischter Konten dar. Das so geführte Warenbestandskonto ist nur ein Wareninventurbestandskonto; in Wirklichkeit erhöht jeder Einkauf den Warenbestand und dürfte nicht sofort als Warenverbrauch gebucht werden. Der Grund für die Gleichsetzung Wareneinkauf = Warenverbrauch liegt darin, daß man überwiegend nicht in der Lage oder aus Kostengründen nicht gewillt ist, den Warenverbrauch laufend zu erfassen. Man nimmt daher in Kauf, daß bei der kurzfristigen Ergebnisrechnung, die ohne Inventur bei Einsatz der EDV monatlich durchgeführt wird, evtl. Bestandsdifferenzen in erheblichem Umfang das Ergebnis verfälschen. - Um das Warenrohergebnis der verschiedenen Warengruppen darstellen zu können, ist in der Klasse 9 ein Warenabschlußkonto vorgesehen, das auf der Soll-Seite den Wareneinsatz und auf der Habenseite die Umsatzerlöse aufnimmt (vgl. Buchungsskizze (1)). - In der Kontenklasse 2 (Abgrenzungskonten) werden in erster Linie diejenigen Aufwendungen und Erträge geführt, bei denen es sich um betriebsfremde, periodenfremde oder außergewöhnliche handelt. Es soll dadurch der Versuch gemacht werden, ein betriebliches, ordentliches und periodeneigenes Ergebnis (Betriebsergebnis) oder ein neutrales Ergebnis zu unterscheiden. - Der Kontenrahmen sieht die Abschlußkonten Betriebsergebnis und neutrales Ergebnis zwar nicht ausdrücklich vor, ließe sich aber entsprechend ergänzen. Die Buchungsskizze (2) verdeutlicht die Zusammenhänge. - Die Abgrenzung ist aber nicht sauber, weil die Klasse 2 auch betriebliche Aufwandsarten (z. B. Abschreibungen auf Forderungen) und die Steuerpositionen gesamtergebnisabhängige Posten enthalten. Ebenso enthalten die Konten der Kostenartenklasse 4 regelmäßig auch periodenfremde und außerordentliche Beträge. - Eine konsequente Abgrenzung des Betriebsergebnisses wird in der Regel in der Kosten- und Leistungsrechnung vorgenommen, die jedoch meistens statistisch und nicht buchungstechnisch durchgeführt wird.

 

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