Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Fortschreibungszeitpunkt

1. Begriff des Steuerrechts: Zeitpunkt, zu dem in bestimmten Fällen Fortschreibung erfolgen muß: a) Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt, in den Fällen einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (Fortschreibung III 1); b) Beginn des Kalenderjahres, in dem der Fehler dem Finanzamt bekannt wird, bei Berichtigungsfortschreibung (Fortschreibung III 2); bei einer Erhöhung des Einheitswerts jedoch frühestens der Beginn des Kalenderjahres, in dem der Feststellungsbescheid erteilt wird (§ 22 IV BewG). Maßgebend sind die Verhältnisse im Fortschreibungszeitpunkt - 2. Besonderheiten: Abweichende Stichtage für die Zugrundelegung der Bestands- und/oder Wertverhältnisse nach §§ 27, 35 II, 54, 59, 106, 112 BewG bleiben unberührt.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Fortschreibungsmethode
Fortschrittsvergleich

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Unternehmenseinkommen | Johansen-Prozedur | Ereignismasse | Strukturform | Verbraucherschutz
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum