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Unternehmenseinkommen

Einkommen aus Unternehmertätigkeit. 1. Zusammenfassender Begriff für die von privaten Haushalten aus Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (einschl. der Wohnungsvermietung durch private Haushalte) entnommenen Gewinne und die nichtentnommenen Gewinne aller Unternehmen. - 2. Ermittlung in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen: Vom Volkseinkommen werden abgesetzt die Einkommen aus unselbständiger Arbeit und von den verbleibenden Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen (Unternehmens- und Vermögenseinkommen) die Vermögenseinkommen. - 3. Zu unterscheiden sind die Einkommen von Selbständigen bzw. Selbständigenhaushalten, denen weitere Einkommensarten (Einkommen aus unselbständiger Arbeit, Transfereinkommen, Vermögenseinkommen) zufließen und denen die nichtentnommenen Gewinne der Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit nicht zugerechnet werden können. - Vgl. auch Einkommensprinzip.

 

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