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Einkommensprinzip

unternehmerisches Formalziel u. a. der Familienbetriebe und Genossenschaften in den privatwirtschaftlichen Marktwirtschaften, v. a. aber der gesellschaftseigenen Betriebe in der selbstverwalteten sozialistischen Marktwirtschaft des ehem. Jugoslawiens. - Schematischer Aufbau der Ergebnisrechnung:
Verkaufserlöse
= Unternehmenseinkommen
Das Unternehmenseinkommen wird verwandt zur a) Finanzierung von Investitionen und b) Ausschüttung als persönliches Einkommen der Betriebsangehörigen, wofür Steuern sowie Sozialbeiträge abzuführen sind. - Der wesentliche Unterschied zum Gewinnprinzip besteht darin, daß die Bezüge der Mitarbeiter nicht als Kosten angesehen werden, sondern Zielgröße der unternehmerischen Disposition sind. - Vgl. auch Planerfüllungsprinzip.

 

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