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Gewinnprinzip

unternehmerisches Formalziel v. a. in privatwirtschaftlichen Marktwirtschaften und in der staatssozialistischen Marktwirtschaft Ungarns. - Schematischer Aufbau der Ergebnisrechnung (vgl. Abb.).
Der realisierte Gewinn wird verwandt zu a) Gewinnsteuerzahlungen, b) Reinvestitionen und c) Ausschüttungen an die Kapitaleigner und ggf. an andere Gewinnempfänger wie z. B. am Gewinn vertraglich beteiligte Belegschaftsmitglieder. - Vgl. auch Planerfüllungsprinzip, Einkommensprinzip.

 

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