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Marktwirtschaft

Verkehrswirtschaft (Eucken). 1. Begriff: Wirtschaftsordnung mit dezentraler Planung und Lenkung der wirtschaftlichen Prozesse, die über Märkte mittels des Preis-Mechanismus koordiniert werden. Staatliche Mindestaufgaben sind Setzung der Rahmenbedingungen, innerhalb derer die wettbewerbliche Koordination wirkungsvoll erfolgen kann, sowie Bereitstellung öffentlicher Güter (Liberalismus). Je nach wirtschaftspolitischer Konzeption treten weitere konjunktur-, struktur- oder sozialpolitische Aufgabenbereiche hinzu, wodurch jedoch insgesamt die individuelle Planungsautonomie nicht aufgehoben wird (vgl. auch gesamtwirtschaftliche Planung). - 2. Formen: (entsprechend dem in einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung vorherrschenden Form des Produktionsmitteleigentums): a) privatwirtschaftliche Marktwirtschaft (Privateigentum); vgl. auch soziale Marktwirtschaft; b) staatssozialistische Marktwirtschaft (Staatseigentum); c) selbstverwaltete sozialistische Marktwirtschaft (Gesellschaftseigentum).

 

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