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Planerfüllungsprinzip

unternehmerisches Formalziel in staatssozialistischen Zentralplanwirtschaften, bei dem der Erfolg der volkseigenen Betriebe (VEB) an dem Erfüllungsgrad bestimmter vorgegebener Zielgrößen (Kennziffern) gemessen wird. - Schematischer Aufbau der Ergebnisrechnung:
Der tatsächliche Gewinn wird in Abhängigkeit von der Erfüllung der einzelnen Kennziffern (mit im Zeitverlauf varierender Gewichtung) verwandt zur a) Gewinnabführungen an den Staat, b) Reinvestitionen und c) Prämiierung der Betriebsangehörigen. - Vgl. auch Gewinnprinzip, Einkommensprinzip.

 

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