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einkommenspolitische Empfehlungen

Lohnleitlinien. 1. Begriff: Mit Hilfe von e. einkommenspolitische Empfehlungen soll versucht werden, die Instabilitätsursache Verteilungskonflikt zu entschärfen. Die Palette dieser Art der einkommenspolitischen Absicherung der Konjunkturpolitik ist vielfältig und umfaßt Forderungen nach Lohnkontrollen und Lohnstopps, Indexierungsvorschläge, Lohnleitlinien in verschiedenen Varianten, Verstetigungskonzepte und ad-hoc-Empfehlungen. Die Beschäftigung mit diesen sog. abgeleiteten Verteilungskonzeptionen ist nur dann sinnvoll möglich, wenn das Verteilungsziel nicht von vornherein eliminiert wird. So verstanden, versuchen abgeleitete Verteilungskonzeptionen lediglich die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Beschäftigung, Preisniveau, Wachstum und Einkommensverteilung aufzudecken. - 2. Probleme: Die Reproduktion der Lohn- und Preismechanismen eines marktwirtschaftlich organisierten Wirtschaftssystems zur Festlegung des "richtigen" Lohnniveaus und der "richtigen" Lohnrelationen bei Gleichgewicht auf allen Märkten ist nicht möglich. Ihr steht die Kenntnis der zahlreichen lohnbestimmenden Faktoren (um nur einige zu nennen: die Produktionsbedingungen, die Präferenzordnungen der Haushalte, die Marktbedingungen, die Verteilung der Faktoren) nicht zur Verfügung, die der generelle Preismechanismus einer Marktwirtschaft berücksichtigt. Wenn trotzdem der Versuch gemacht wird, lohnpolitische Empfehlungen bzw. Leitlinien zu entwickeln, kann das nur auf vereinfachte makroökonomische Weise geschehen. Zu nennen sind Produktivitätsregeln, kostenniveauneutrale und vollbeschäftigungskonforme Lohnpolitik.

 

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