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Freistellungsbescheid

Steuerbescheid, durch den ein Steuerpflichtiger voll oder teilweise von einer Steuer freigestellt wird (§ 155 I AO). Interne Aktenvermerke der Finanzverwaltung (NV-Verfügungen), die feststellen, daß eine Veranlagung nicht durchzuführen ist, sind keine Freistellungsbescheid

 

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