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Fremdbezugskosten

Kosten des Bezugs von Sach- und/oder Dienstleistungen von Unternehmensexternen. Fremdbezugskosten werden in der Kostenartenrechnung nach Kostenarten getrennt erfaßt (z. B. Materialkosten, Versicherungskosten, Beratungskosten) und sind - anders als die Kosten eigener betrieblicher Kapazitäten - i. d. R. kurzfristig abbaubar (Abbaufähigkeit von Kosten).

 

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