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Fremdentscheidung

Entscheidung mit im Vergleich zur Selbstentscheidung geringem Entscheidungsspielraum für das entscheidende Individuum, da Entscheidungsaufgabe und zugehörige Ausführungsaufgabe aufgrund fremder Entscheidungsprämissen personell getrennt sind. Eine Person oder Gruppe kann Macht in bezug auf die Entscheidungsprämissen ausüben. - Ausprägungen: a) Bei dezentraler Führungsorganisation gilt die Entscheidungsdezentralisation, b) bei zentraler Führungsorganisation werden mit den Aufgaben nur die Weisungsrechte an die nachgeordneten Stellen übertragen, während die Entscheidungsrechte der zentralen Führungsspitze vorbehalten bleiben und somit die nachgeordneten Stellen Fremdentscheidung treffen (Entscheidungszentralisation). - Vgl. auch Zentralisation, Dezentralisation, Delegation.

 

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