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Fremdwährungsforderungen

Valutaforderungen, in fremder Währung ausgedrückte Geldforderung. Bilanzierung: Zur Bestimmung der Anschaffungskosten werden Fremdwährungsforderungen in der Regel mit dem Geldkurs im Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung umgerechnet. Fremdwährungsforderungen sind grundsätzlich unter Berücksichtigung des Stichtagsprinzips und des Niederstwertprinzips zu bewerten. Zur Erfassung und Bewertung kurzfristiger Fremdwährungsforderungen vgl. Valutaschuld. Zur Möglichkeit der Kompensation nichtrealisierter Gewinne und nichtrealisierter Verluste aufgrund von Wechselkursänderungen bei Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten im Rahmen sog. geschlossener Positionen vgl. ebenfalls Valutaschuld. - Die in § 340 h HGB für Kreditinstitute vorgesehenen Spezialregelungen haben wohl nicht den Charakter von Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GOB).

 

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