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gebündelte Versicherung

aufgrund eines einheitlichen Antrags Abschluß mehrerer rechtlich getrennter Versicherungsverträge, wobei zuweilen nur ein einziger Versicherungsschein ausgestellt wird. Die Versicherungsverträge können ein gesondertes rechtliches Schicksal haben (z. B. unterschiedliche Laufzeit, Kündigungsrechte). - Anders: verbundene Versicherung.

 

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