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Gemeinschaftsdepot

ein Effektendepot (Depotgeschäft), das für gemeinsame Rechnung mehrerer Einleger errichtet wird, meist um für eine bestimmte Zeit die gemeinsamen Anrechte an den Effekten zu sichern. I. d. R. wird von den Banken gefordert, daß jeder einzelne der Hinterleger über die Papiere verfügen und quittieren kann.

 

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