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Generalunternehmer

Gesamtunternehmer, der von einem Auftraggeber mit der Ausführung eines Auftrages (meist eines Bauauftrages) betraute Unternehmer, der sich zur Erfüllung des von ihm übernommenen Auftrages anderer Unternehmer (Sub- oder Unterunternehmer) bedient. Rechtsbeziehungen entstehen nur zwischen dem Auftraggeber und dem Generalunternehmer einerseits und dem Generalunternehmer und den Subunternehmern andererseits. Diese Form der Arbeitsgemeinschaft wird als Generalenterprise bezeichnet. - Anders: Hauptunternehmer. - Umsatzsteuerpflicht: Vgl. Arbeitsgemeinschaft II 3.

 

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