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Genossenschaftslehre

wissenschaftliche Disziplin und Prüfungsfach an deutschsprachigen Universitäten. Oft traditionell auch als Genossenschaftswesen bezeichnet. Als wirtschaftswissenschaftliches Sondergebiet konzentriert sich die Genossenschaftslehre auf die Organisation der Genossenschaftsunternehmung unter Anwendung von Methoden der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre; auch interdisziplinäre Betrachtung unter Einschluß der Rechtswissenschaft. Heute überwiegen entscheidungsorientierte und kooperationstheoretische vor historischen Forschungsansätzen. - Forschung und Lehre an den Genossenschaftsinstituten verschiedener Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlicher Fakultäten/Fachbereiche. Erstes Genossenschaftsseminar 1911 an der Universität Halle/Wittenberg; 1926 Seminar für Genossenschaftswesen an der Universität zu Köln, 1947 Institut an der Universität Marburg und interdisziplinäres Universitätsinstitut Münster. Weitere Lehr- und Forschungsstätten: Erlangen-Nürnberg, Gießen, Hamburg, Hohenheim, Wien, Freiburg (Schweiz).

 

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