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			   |  | geregelter Markt Teilmarkt der Effektenbörse, der gem. Börsenzulassungsgesetz vom 1. 5. 1987 nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ab Mitte 1988 den geregelten Freiverkehr ablöste. Vgl. im einzelnen Börse II 4 c) (4).    
                  
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