Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Gewinnmaximierung

Verhaltensannahme, nach der eine Unternehmung ihren Gewinn maximiert. Bezeichnet man den Erlös E als Funktion von n Aktivitätsniveaus a1, ..., an also E = E (a1, ... an), und die Kosten K als Funktion derselben Aktivitätsniveaus, also K = K (a1, ..., an), dann wählt die Unternehmung ihre Aktivitäten so, daß R (a1, ..., an) – K (a1, ..., an) maximiert wird. Dabei hat die Unternehmung Restriktionen zu berücksichtigen, die durch technologische Erfordernisse und durch die Handlungen anderer Marktteilnehmer vorgegeben sein können. - Vgl. auch Gewinnprinzip, erwerbswirtschaftliches Prinzip.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Gewinnlinse
Gewinnobligation

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Instanzentiefe | Bundesfachverband | einheitliche Gewinnfeststellung | Beitragshoheit | Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum