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goldene Bankregel

Finanzierungsregel, nach der die Dauer der Kapitalbindung im Vermögen nicht länger sein soll als die Dauer der Kapitalüberlassung (Fristenkongruenz im Aktiv- und Passivgeschäft). Die Finanzierungsregel hat einen gewissen Niederschlag in den Liquiditätsgrundsätzen des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (BAK) gefunden (Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute).

 

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