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Finanzierungsregel

I. Begriff: Bilanzstrukturnorm, die auf die Liquiditätssicherung abstellt (Liquidität). Die Finanzierungsregel stellt eine Sollvorschrift bzgl. der Zusammensetzung des Kapitals dar.
II. Arten: 1. Vertikale Finanzierungsregel (Kapitalstrukturregel): Bezieht sich auf die Zusammensetzung des Kapitals zum Inhalt; keine Beziehung zur Verwendung der finanziellen Mittel (Sollvorschrift bzgl. des Verschuldungsgrades). - 2. Horizontale F.: Bezieht sich auf Kapital- und Vermögensstruktur: a) Goldene F.: Fristen zwischen Kapitalbeschaffung und -rückzahlung einerseits und Kapitalverwendung andererseits sollen sich entsprechen. - b) Goldene Bilanzregel: Die Forderung nach Fristenkongruenz zwischen Kapital und Vermögen wird mit der Forderung nach der Verwendung bestimmter Finanzierungsarten verbunden.
III. Beurteilung: Der Finanzierungsregel liegt die Vorstellung zugrunde, die Einhaltung der Finanzierungsregel gewährleiste eine gesicherte Finanzierung, insbes. die Liquidität des Unternehmens. Die zukünftige Liquidität wird jedoch nicht von der Vermögens- und/oder Kapitalstruktur, sondern der Qualität künftiger Einzahlungen bestimmt. Finanzierungsregel sind daher kaum geeignet, zur Beurteilung der Finanzierung eines Unternehmens herangezogen zu werden.

 

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