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Berufsschule

1. Begriff: Schule, die von Berufsschulpflichtigen/-berechtigten besucht wird, die sich in der beruflichen Ausbildung (Berufsausbildung) befinden oder in einem Arbeitsverhältnis stehen und ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben (Berufsschulpflicht). Die Berufsschule soll als Lernort in der dualen Berufsbildung allgemeine und fachliche Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung vermitteln. Der Unterricht erfolgt in Teilzeitform an einem oder zwei Wochentagen oder in zusammenhängenden Teilabschnitten als Blockunterricht. Er steht in enger Beziehung zur betrieblichen bzw. überbetrieblichen Ausbildung. Im Rahmen einer in Grund- und Fachstufe gegliederten Berufsausbildung kann die Grundstufe als Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) durchgeführt werden. - 2. Derzeitige Situation: Die Berufsschule ist traditionell nach Fachrichtungen unterteilt in kaufmännisch-verwaltende, gewerblich-technische, hauswirtschaftlich-pflegerische, landwirtschaftliche und bergbauliche Berufsschule Überwiegende Träger der Berufsschule sind die kommunalen Gebietskörperschaften. Es besteht durchweg eine Mischfinanzierung, nach der die Schulträger die Sachkosten und die Bundesländer die Personalkosten übernehmen. Der Unterricht erfolgt in Einberufs- oder Berufsgruppenklassen; er beträgt z. Zt. überwiegend acht Wochenstunden, soll jedoch auf zwölf Wochenstunden ausgeweitet werden. Das Curriculum der Berufsschule umfaßt berufstheoretischen und berufspraktischen Unterricht sowie Unterricht in allgemeinbildenden Fächern. Die curriculare Regelungskompetenz für den Unterricht an Berufsschule liegt bei den Bundesländern, die Lehrpläne werden jedoch zwischen den Bundesländern unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausbildungsordnungen abgestimmt. - Vgl. auch Berufsbildungssystem.

 

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