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Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

1. Begriff: Organisationsform der Grundstufe der Berufsausbildung, in der eine berufliche Grundbildung auf Berufsfeldbreite vermittelt wird und zugleich die allgemeinen Fächer der Sekundarstufe I fortgeführt werden. Es ist für Ausbildungsberufe, die dem Berufsfeld zugeordnet sind, Grundlage einer folgenden Fachbildung. Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) dauert ein Jahr und wird in einigen Bundesländern und einigen Berufsfeldern beruflichen Vollzeitschulen oder in der dualen Berufsbildung durchgeführt. - 2. Ziele: (1) Erhöhung der beruflichen Mobilität und Flexibilität durch Entspezialisierung; (2) Hinausschieben der speziellen Berufswahl durch gestufte Berufswahlentscheidung; (3) Systematisierung und Pädagogisierung durch produktionsunabhängige Grundbildung; (4) Ausgleich qualitativer und quantitativer Schwankungen im Ausbildungsplatzangebot; (5) bessere Verknüpfung von theoretischem und praktischem Lernen. - 3. Organisation/Curriculum: Grundlage des Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) ist die Gruppierung von Ausbildungsberufen zu einigen Berufsfeldern sowie eine weitere Schwerpunktbildung innerhalb von Berufsfeldern. Der Unterricht umfaßt einen berufsfeldübergreifenden und einen berufsfeldbezogenen - fachtheoretischen und fachpraktischen - Lernbereich; im zweiten Ausbildungshalbjahr erfolgt ggf. eine Spezialisierung innerhalb der Berufsfeldschwerpunkte. Die Rahmenlehrpläne für den berufsfeldbezogenen Bereich werden von der Kultusministerkonferenz in Abstimmung mit der Bundesregierung erarbeitet. Die Pflicht zur Anrechnung des BGJ in der Wirtschaft soll flexibilisiert werden, um die Ausbildung im Betrieb als Kern der dualen Berufsausbildung zu stärken.

 

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