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Mischfinanzierung

die bei der Regelung der Finanzierungshoheit für eine öffentliche Aufgabe getroffene Vereinbarung, nach der die anfallenden Kosten der Aufgabenerfüllung von mehreren Aufgabenträgern gemeinsam getragen werden. Mischfinanzierung ergibt sich nach dem Konnexitätsprinzip als Folge der Teilung von Gesetzgebungskompetenz und Verwaltungshoheit. - Vgl. auch Gemeinschaftsaufgaben, Politikverflechtung, Gestaltungsprinzipien der Sozialpolitik 2 b).

 

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