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Gremium

1. Begriff: Multipersonale organisatorische Einheit, in der Handlungsträger verschiedener Stellen ohne interne Hierarchie zusammengefaßt werden und nur einen Teil ihrer Arbeitszeit verbringen. In Organisationslehre und Praxis mit uneinheitlicher Terminologie auch als Ausschuß, Kollegium, Kommission, Komitee oder Konferenz bezeichnet. - 2. Zweck: Als Instrument der Koordination dient ein Gremium v. a. der vereinfachten Kommunikation und der Nutzung von Spezialkenntnissen seiner Mitglieder. - 3. Arten: a) Nach der Zeitdauer: befristete (z. B. eine Kommission für ein bestimmtes Projekt) und unbefristete (z. B. ein Investitionsausschuß) Gremium b) Nach den Kompetenzen: Informations-, Beratungs- und Entscheidungs-G.; bei letzteren erfolgt angesichts der fehlenden hierarchischen Über-/Unterordnung der Gremienmitglieder die Willensbildung, die häufig in einer Geschäftsordnung geregelt ist, nach dem Kollegialprinzip.

 

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