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Gutgewicht

nach den Usancen beim Handelskauf wegen Gewichtsschwund gewährte Gewichtsvergütung. Der Großhandel erhält Gutgewicht für Warensubstanzverluste beim Umpacken und Sortieren; dem Einzelhandel wird Gutgewicht für unverwertbare Warenreste, die an der Verpackung haften, für Verstreuen von Waren in fester Form, für Verschütten von Flüssigkeiten, für Übergewichte, die Kunden gewährt werden, für Verschlechterung der Warenqualität etc. eingeräumt.

 

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