Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Heimerziehung

Leistung der Jugendhilfe. Heimerziehung soll Kinder und Jugendliche durch Verbindung von Alltagserlebnissen mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern (§ 34 SGB VIII). Die Inanspruchnahme von Heimerziehung kann durch das Jugendgericht im Jugendstrafverfahren auferlegt werden (§§ 9,12 JGG).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Heimcomputer
Heimfall (von Nutzungsrechten)

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Verfügungsrechte | Dokumententratte | Wissensrepräsentation | Exklusivvertrag | EURATOM
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum