Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Heranwachsende

Begriff v. a. des Jugendstrafrechts für die 18, aber noch nicht 21 Jahre alten Personen. Gericht entscheidet bei Heranwachsende im Einzelfall, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist (§ 105 JGG).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Herabsetzung des Grundkapitals
Herausgabeanspruch

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Vorgangskalkulation | Bereicherung | Überführungsfahrt | Dienstweg | materiality
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum