Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

materiality

principle of materiality, Grundsatz der Wesentlichkeit, anglo-amerikanisches Prinzip der Rechnungslegung. Besagt, daß bei der Aufstellung eines Jahresabschlusses alle Tatbestände berücksichtigt und offengelegt werden müssen, die "material" (wesentlich) sind, d. h. wegen ihrer Größenordnung einen Einfluß auf das Jahresergebnis haben und wegen ihres Aussagewertes für die Empfänger von Jahresabschlüssen von Bedeutung sind. Ein Betrag, ein Posten oder ein Tatbestand ist immer "material", wenn seine Berücksichtigung im Jahresabschluß und seine Offenlegung den Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Gesellschaft verbessern (true and fair view; fairness of accounting presentation). Materiality-Probleme müssen 1. unter Berücksichtigung des gesamten Sachverhaltes und 2. nach dem persönlichen Urteilsvermögen (professional judgement) bzw. dem pflichtgemäßen Ermessen des Abschlußprüfers beurteilt und entschieden werden. In das deutsche Bilanzrecht (HGB) ist das Wesentlichkeitsprinzip nicht ausdrücklich als allgemeiner Grundsatz aufgenommen. Es ist aber davon auszugehen, daß die Generalnorm des Jahresabschlusses (§ 264 II HGB) - Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) - nur unter Beachtung dieses Grundsatzes möglich ist (insbes. § 264 II S. 2 HGB). Außerdem hat der Gesetzgeber in mehrere Einzelvorschriften den Gesichtspunkt der Wesentlichkeit aufgenommen (z. B. §§ 240 III, 265 VII Nr. 1., 285 Nr. 3, 286 III HGB).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
materialistische Buchhaltungstheorien
Materialkontrolle

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Europarat | Determinismus | Klassifikationsattest | Gemeinschaftsansässige | Sozialplan im Konkurs
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum