Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

ICSID

International Centre for Settlement of Investment Disputes, Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, Sitz in Washington D. C. Gegründet am 14. 10. 1966. ICSID-Konvention bis 1994 von 115 Staaten unterzeichnet, die Mitglieder der IBRD sind. - Hauptziel: Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsbürgern von Ländern, die das ICSID zur Regelung von Streitigkeiten anrufen, für die die Vertragsparteien keine Regelungen vereinbart haben. Dazu Schiedsregeln zur Beilegung von Streitigkeiten; Schiedsgerichte, die von den streitenden Parteien angerufen werden können; Informationen für die Abfassung von Schiedsgerichtsklauseln. - Organe: Verwaltungsrat (Vorsitz in Personalunion mit IBRD-Präsident), Sekretariat unter Leitung eines Generalsekretärs. - Tätigkeit: Schwerpunkt ist die Einsetzung und Unterhaltung von Schiedsgerichten zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
ICLS
IDA

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Theorie der Geldnachfrage | Kabotage | Zwischenurteil | Kreditauskunft | Speicherkapazität
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum